Christian Jensen

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
für das Tischlerhandwerk

Thorshammer 17 - 24866 Busdorf - 04621 8507750 - info@sv-jensen.de

Über mich

SEIT JUNI 2024:

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Tischlerhandwerk im Bezirk der Handwerkskammer Flensburg

SEIT FEBRUAR 1997:

Selbstständiger Tischlermeister mit eigenem Betrieb

SEIT JANUAR 1997:

Meisterprüfung im Tischlerhandwerk an der Holzfachschule Bad Wildungen

SEIT JUNI 1991:

Tischlergeselle

Objektivität - Professionalität - Vertrauenswürdigkeit

Leistungen

Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger überzeugt durch herausragende Fachkenntnisse auf dem Gebiet der öffentlichen Bestellung und Vereidigung, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit. Er ist zur Erstellung sachlicher und unparteiischer Gutachten verpflichtet und unterliegt der Schweigepflicht sowie einer kontinuierlichen Fortbildungspflicht. Die Gutachten sind nach bestem Wissen und Gewissen zu erstellen. Durch diese fachgerechte Beurteilung komplexer Sachverhalte sind ö.b.u.v. Sachverständige nicht nur in der Rechtsprechung von Bedeutung, sondern auch in verschiedenen privaten sowie geschäftlichen Kontexten, in denen sie zur Klärung von Streitfragen und zur Findung fairer Lösungen beitragen.

Gerichtsgutachten

Ein Gerichtsgutachten wird – wie der Name nahelegt – vom Gericht beauftragt und im Rahmen eines laufenden Rechtsstreits eingesetzt, wenn eine fachkundige Bewertung erforderlich ist. Dieses dient dazu, konkrete gerichtliche Fragestellungen zu beleuchten und bietet damit wertvolle Informationen, die zur Aufklärung des Sachverhaltes beitragen können. Die Vergütung erfolgt nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).

Privatgutachten

Das Privatgutachten wird in der Regel von einer Partei (Privatperson oder Unternehmen) beauftragt. Es dient der Bewertung verschiedener Sachverhalte. Eine fachliche Analyse ermöglicht die Stellungnahme zu eventuellen Fehlern und Schäden. Durch eine objektive Einschätzung kann unter Umständen eine außergerichtliche Einigung erzielt werden. Die Kosten trägt der Auftraggeber; sie können im Falle eines Gerichtsverfahrens ggf. zurückgefordert werden. Ein ö.b.u.v. Sachverständiger kann dann jedoch nicht mehr vom Gericht bestellt werden.

Schiedsgutachten

Ein Schiedsgutachten wird – anders als ein Privatgutachten – von beiden Parteien gemeinsam beauftragt, um eine Meinungsverschiedenheit der Vertragsparteien außergerichtlich und verbindlich klären zu lassen. Strittige Fragen werden dabei durch eine unabhängige und objektive Bewertung beantwortet. Einzelheiten und Kosten werden vertraglich geregelt. In diesem Zusammenhang finden die Vorschriften der §§ 315 ff. BGB Anwendung.

Schlichtung

Bei einer Schlichtung sollen Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien beigelegt werden. Ziel ist es, eine einvernehmliche Einigung zwischen den Parteien herzustellen. Durch einen neutralen Vermittler sollen strittige Punkte schnell geklärt und eine gemeinsame Lösung gefunden werden. Dieses Verfahren bietet eine wertvolle Möglichkeit, offene Fragen und Konflikte effizient und außergerichtlich zu lösen. Einzelheiten und Kosten werden vertraglich geregelt.

Kontakt

Christian Jensen

Thorshammer 17, 24866 Busdorf

04621 8507750

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